Pascal Rohrbach (FDP): Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger entlasten!

Pascal Rohrbach (FDP): Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger entlasten!

Die schwarz-grüne Landesregierung plant, die Verjährungsfrist für die Erschließungskosten neu
gebauter Straßen zu verdoppeln. Damit wickelt die CDU ein Projekt wieder ab, dass sie noch im April
2022 gemeinsam mit der FDP beschlossen hatte.

„Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune bisher
zehn Jahre Zeit, die sog. Erschließungsbeiträge bei den Anliegern einzuziehen. Danach verfallen alle
Beitragspflichten für die Bürgerinnen und Bürger. Jetzt will die CDU diese Frist aber auf zwanzig Jahre
hochsetzen“, erklärt Pascal Rohrbach, Vorsitzender der FDP Lünen. „Wir halten diese kurzfristig angekündigte Neuregelung für unverhältnismäßig und beliebig. Ich fordere CDU und Grüne auf, dem
Gesetz nicht zuzustimmen.“

“Mit den Plänen öffnet die Ministerin die Büchse der Pandora. Die Bürgerinnen und Bürger in NRW
benötigen Planungssicherheit. Sie müssen sich in Krisenzeiten darauf verlassen können, dass
politische Entscheidungen Bestand haben und nicht mit der Wetterfahne gedreht werden. Der
Erwerb von Eigentum ist bei den meisten Menschen mit einem strikten Finanzierungsplan
verbunden.

Schon bei den Abwassergebühren entschied sich CDU-Ministerin Scharrenbach unlängst dazu, den
Kommunen etwas Gutes zu tun und dafür die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. „Wir
erkennen hier ein Muster. Uns Freien Demokraten ist im Gegensatz dazu aber klar: Wenn alles teurer
wird, muss es jemanden geben, der entlastet. Wir fordern Ministerin Scharrenbach dazu auf, dass sie
ihre Pläne im Gesetzesentwurf revidiert und die bestehende 10-Jahres-Frist beibehält“, so (Beispiel-
Person) abschließend.

Zwischenzeitlich wurde eine Petition aufgesetzt, um die Gesetzesänderung noch zu verhindern, die
hier unterzeichnet werden kann:

LINK: https://chng.it/kf9dksYD

Zum Hintergrund:
Eine Kommune muss, wenn sie das erste Mal eine Straße errichtet, die Anlieger an den Kosten
beteiligen. Die Beiträge können erhoben werden, wenn der Straßenbau beendet ist. Wenn mehrere
Jahrzehnte verstreichen und dann der Beitragsbescheid bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt,
kann das eine große Überraschung sein und Finanzierungsprobleme auslösen.